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DailyDogCare HuTa
Unterzeichnen eines Vertrages

Tierbetreuungsvertrag

Vertragspartner

Jana Barth
Louisenstraße 103

61348 Bad Homburg

+49 (0) 176 84257523

tierbetreuung-badhomburg.de

Tierhalter/Accountinhaber
nach Angaben der Buchungsformulare

Vertrag über zeitweise Betreuung und/oder Unterbringung bei Tage von Hunden, zeitweise Betreuung von Katzen und Heimtieren

I. Fürsorgepflicht

Sowohl die Betreuungsperson als auch der Hundehalter verpflichten sich, im Sinne des Tieres zu handeln und für dessen Wohlbefinden Sorge zu tragen. Dazu gehört eine artgemäße Fütterung, ausreichende, regelmäßige Bewegung und sachkundiger Umgang. Beide Seiten erklären sich dazu bereit, nach besten Wissen und Gewissen und nach medizinischer Grundlage für das Tier zu entscheiden. Die Betreuungsperson trifft hierbei keinerlei eigenmächtige Entscheidungen, sondern ist nach dazu verpflichtet, zuvor und unverzüglich mit Halter oder Accountinhaber Rücksprache zu halten, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder eine unvermeidlich eigenmächtige Entscheidung wegen Nichterreichen der angegebenen Kontaktpersonen.   

Der Tierhalter stimmt zu, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Betreuungsperson bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.

Die Betreuungsperson verpflichtet sich, die Betreuung ordnungsgemäß durchzuführen, die anvertrauten Kleintiere ordentlich zu versorgen und die Privatsphäre des Auftraggebers zu wahren.

II. Versicherung

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Bitte beachte, dass die Hunde in Privaträumen untergebracht sind. Du kannst keine Ansprüche bei etwaigen Verletzungen auf meinem Grundstück, meiner Wohnung oder dem Weg dorthin geltend machen. 

III. Tierarten

Der geschlossene Vertrag gilt für Hunde, Katzen und Kleintiere. Katzen- und Kleintierbetreuung findet ausschließlich beim Kunden vor Ort statt. Gefährliche Tiere, Exoten und Wildtiere sind ausgeschlossen. Ebenso alle Tiere ohne gültige Haltungserlaubnis und/oder zu geringen Haltungsanforderung. Die Betreuungsperson behält sich vor, etwaige auffallende Verstöße dem zuständigen Amt zu melden. Alle Anfragen, die über Bad Homburg hinausgehen, müssen vorher abgeklärt werden. Die Betreuungsperson behält sich vor, Buchungen zu stornieren. In diesem Fall wird die Betreuungsgebühr zurückerstattet. 

Hunde werden von tierbetreuung-badhomburg.de ausschließlich tagsüber in Form einer Hundetagesstätte oder während des Gassiservice betreut.

 

Die Pensionsunterbringung erfolgt über die Dogsittingagentur Luisa & Friends. Die entsprechenden Verträge und Richtlinien sind zu beachten und einzuhalten. Hierfür trägt die Betreuungsperson keine Haftung und es können keine Ansprüche gestellt werden. Etwaige Streitfälle oder Unstimmigkeiten sind mit der Agentur selbst zu klären. 

 

Hunde

Vertragsbedingungen

1. Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennlerntermins die Gelegenheit, die Privatwohnung und damit die baulichen Anlagen, in welchen der Hund untergebracht wird, sowie die umliegenden Parks in Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Unterbringung einverstanden. Hunde sind beim Betreten des Hinterhofs an der Leine zu führen. Das  Dem 2. Tierhalter ist bekannt, dass die Hunde grundsätzlich unangeleint in Gruppenhaltung und nicht in Einzelzwingern betreut werden. Einzelheiten und Risiken dieser Haltungsform wurden dem Tierhalter vor Vertragsabschluss erläutert. Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden.

Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Hunde außerhalb der Wohnung stehts an der Leine geführt werden. Den Hunden stehen Schleppleinen mit bis zu 20 Metern zur Verfügung mit denen sie sich wie frei bewegen können. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, den Hund aus Sicherheitsgründen deswegen mit einem passenden Geschirr auszustatten. Ist kein sicheres Geschirr dabei, behält sich die Betreuungsperson vor, das für die "Notfall"-Geschirr für Betreuungshunde zu verwenden, um sicheres Gassigehen ohne Halswirbel- oder Kehlkopfschäden zu gewährleisten. 

3. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. Die Hundetagesstätte, sowie die einzelne Betreuungsperson behält sich vor, bei Unverträglichkeiten von Hunden untereinander oder Aggressions- und/oder Angstverhalten des Hundes eine Betreuung abzulehnen oder grundsätzlich auszuschließen. In diesem Fall wird der betreffende Tierhalter durch die Tierpension umgehend informiert und hat den Hund nach Ermessen der Tierpension und Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

4. Die Betreuungsperson verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung 

5. Die Betreuungsperson haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden nur soweit, als diese Schäden auf fahrlässiges Handeln der Betreuungsperson oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

6. Die Hundetagesstätte übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.). Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Upload im Buchungsformular) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.

7. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Die letzte Wurmkur darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Sollte eine Behandlung während der Betreuungszeit nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden.

8. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut hat. Bitte im Buchungsformular uploaden. 

9. Kranke Hunde werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Betreuungsperson vom Vertrag sowohl am Abgabetag, als auch bei nachträglicher Feststellung sofort vom Vertrag zurücktreten. Der Tierhalter hat das Tier unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

10. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Betreuungsperson bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.

11. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund kastriert ist bzw. nicht läufig ist (bei Hündinnen). Läufige Hündinnen werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Hundetagesstätte vom Vertrag zurücktreten. Unkastrierte Rüden werden nur angenommen, wenn sie kein ausgeprägtes Imponier- und Sexualverhalten zeigen.

11. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund mit Artgenossen sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen darstellt.  

12. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund steuerlich gemeldet ist. Ist der Hund während der Unterbringungszeit in der Tierpension/bei einem Spaziergang unter Aufsicht der Betreuungsperson bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt bzw. der Polizei unzureichend gekennzeichnet, trägt der Tierhalter eventuell anfallende Kosten.

13. Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Tierhalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder den Hund betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

14. Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Betreuungsperson vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

15. Bei Nichtabholung des Hundes spätestens nach drei Tagen, ist es der Betreuungsperson vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

15. Unter „Buchungspreise" nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.

16. Die Betreuungsperson ist nicht verpflichtet, während der Unterbringungszeit schmutzig gewordene Hunde zu reinigen.

17. Informationen zu den Stornogebühren finden sich bei den jeweiligen Buchungsrichtlinien. 

18. Die Verwendbarkeit von Bild- und Videoaufnahmen richtet sich nach Angabe im Buchungsformular. Das Bild- und Videomaterial wird ausschließlich zu Informations- und Werbezwecken verarbeitet, was den Internetauftritt auf der Website tierbetreuung-badhomburg.de und den zugehörigen sozialen Medien miteinschließt. Die Beiträge werden öffentlich einsehbar und teilbar sein. Für eine ungewollte Weitergabe durch Dritte kann dadurch keine Haftung übernommen werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen. 

19. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung und Tierbetreuung erforderlich ist.

20. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages. 

21. Die Betreuungsperson darf die zu betreuenden Tiere nicht an Dritte weitergeben und muss nach bestem Wissen und Gewissen auf die Tiere Sorge tragen. Falls trotzdem ein Tier entläuft, muss der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt werden. Für etwaige Schäden, die durch den Hund verursacht werden, haftet der Tierhalter. Es empfiehlt sich daher eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Außerdem darf die Betreuungsperson ein Tier nur mit Absprache eines Tierarztes und nur bei zwingenden medizinischen Gründen töten lassen.

22. Gerichtsstand ist Frankfurt.

23. Zuständige Aufsichtsbehörde

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss

Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Telefon: 06172 999 - 6511

Telefax: 06172 999 - 9815

veterinaeramt@hochtaunuskreis.de

Unterseite Hochtaunuskreis: Veterinärwesen und Verbraucherschutz

24. Die Pensionsunterbringung erfolgt über die Dogsittingagentur Luisa & Friends. Die entsprechenden Verträge und Richtlinien sind zu beachten und einzuhalten. Hierfür trägt die Betreuungsperson keine Haftung und es können keine Ansprüche gestellt werden. Etwaige Streitfälle oder Unstimmigkeiten sind mit der Agentur selbst zu klären. 

Luisa & Friends
Inh. Nathalie Schäfer
Rosenstraße 3
61130 Nidderau

Telefon: +49 (0)157 3369 2778
E-Mail: info@luisafriends.de

www.luisaandfriends.de

Landkreis Main-Kinzig-Kreis Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Gutenbergstraße 2 63571 Gelnhausen
Telefon: 06051-85 15510

E-Mail: veterinaeramt@mkk.de

https://www.mkk.de/

Katzen

Vertragsbedingungen

Bei Vertragsabschluss durch Buchung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Angaben. Ebenso verpflichtet sich der Katzensitter die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten. rufschädigende Äußerungen können zur Anzeige gebracht werden.

1. Krankheiten

Der Auftraggeber bestätigt, dass die Katze bei Antritt der Betreuung gesund ist und der Impfschutz aktuell ist. Sollte die Katze innerhalb der Betreuung erkranken oder einen Tierarzt benötigen, wird dies durch den Tiersitter unverzüglich durchgeführt. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Die Kontaktdaten des Tierarztes sind im Vertrag vermerkt.

Es wird auch durch den Auftraggeber mitgeteilt, wenn die Katze Unverträglichkeiten von bestimmten Medikamenten, Futtermitteln etc. hat. Dies ist im Buchungsformular zu vermerken. 

2. Weitergabe, Verlust, Tod

Der Katzensitter darf die zu betreuenden Tiere nicht an Dritte weitergeben und muss nach bestem Wissen und Gewissen auf die Tiere Fürsorge zu tragen. Falls trotzdem ein Tier entschwindet, muss der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt werden. Außerdem darf die Betreuungsperson ein Tier nur mit Absprache eines Tierarztes und nur bei zwingenden medizinischen Gründen töten lassen.

3. Futter, Versorgung

Der Auftraggeber stellt sein aktuelles Futter, was die Katzen vertragen, in der Betreuungszeit zur Verfügung. Das Futter sollte ausreichend vorhanden sein, ein Mehraufwand (z. B. bei verlängerter Abwesenheit des Auftraggebers) ist dem Tiersitter nachträglich zu erstatten. Sollte es sich um eine spezielle Fütterung handeln (Schonkost, Barf, etc.) ist dem Tiersitter ein Futterplan hinzulegen. Die Katzen werden komplett versorgt, d. h. Reinigung der Katzentoilette sowie Fütterung, Zuwendung, Spieleinheiten und Medikamenteneingabe.

Der Auftraggeber stellt auch hier ausreichend Mülltüten, Zewa, Lappen, Reinigungsmittel etc. ausreichend zur Verfügung, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

4. Betreuungszeiten

Eine Kündigung der Dienstleistung ist nicht notwendig, da die Betreuungszeit befristet ist. Je nach gewähltem Tarif, liegt die Zeit der Katzenbetreuung bei ca. 30 Minuten pro Besuch und Tag. In dieser Zeit werden bei längeren Betreuungszeiten auch der Briefkasten geleert und die Blumen in normalen Rahmen versorgt.

Sollte der Katzensitter während der Betreuung erkranken, wird er für einen adäquaten Ersatzbetreuer sorgen. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Betreuungszeit. Bei den Terminbuchungen handelt es sich um ungefähre Angaben zur Tagesplanung

5. Sonstiges

Der Katzensitter verpflichtet sich, die Betreuung ordnungsgemäß durchzuführen, die anvertrauten Katzen ordentlich zu versorgen und die Privatsphäre des Auftraggebers zu wahren. Ebenso wird der Schlüssel nicht an Dritte weitergegeben. Der Katzensitter verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude und Pflanzen zu achten.

Der Katzensitter ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut den Auftraggeber zu verständigen und in seinem Namen und auf seine Rechnung einen Tierarzt, Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst einzuschalten.

6. Schlüsselverlust

Der Katzensitter ist dazu verpflichtet bei Verlust der erhaltenen Schlüssel für die entstandenen Kosten aufzukommen. Es besteht eine Versicherung bei Schlüsselverlust. 

7. Videoüberwachung

Der Kunde muss den Katzensitter vorab über eventuell stattfindende Videoüberwachungen oder Videoaufzeichnungen informieren. Sollte während der Betreuung bemerkt werden, dass heimlich Videoaufnahmen gemacht werden, wird die Zusammenarbeit sofort beendet und die gebuchte Leistung in vollem Umfang zur Zahlung fällig.

8. Nicht angegebener Umzug/Nicht erscheinen

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Betreuungsperson vorbehalten, bei Nichterscheinen des Auftraggebers einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

Bei Nichterscheinen des Auftraggebers spätestens nach 14 Tagen, ist es der Betreuungsperson vorbehalten, die Katze ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

9. Unter „Buchungspreise" nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) werden am Ende des Monats oder nach Abschluss der Betreuung in Rechnung gestellt.

10. Informationen zu den Stornogebühren finden sich bei den jeweiligen Buchungsrichtlinien. 

11. Die Verwendbarkeit von Bild- und Videoaufnahmen richtet sich nach Angabe im Buchungsformular. Das Bild- und Videomaterial wird ausschließlich zu Informations- und Werbezwecken verarbeitet, was den Internetauftritt auf der Website tierbetreuung-badhomburg.de und den zugehörigen sozialen Medien miteinschließt. Die Beiträge werden öffentlich einsehbar und teilbar sein. Für eine ungewollte Weitergabe durch Dritte kann dadurch keine Haftung übernommen werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen. 

Bildfreigaben für Zeitschriften und Magazine sind im Buchungsformular extra freizugeben und erlauben die Weitergabe an Verlage und Onlinedienste. Verwendung finden die Bilder beispielsweise in Facharbeiten, in Kolumnen oder Covern. 

12. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung und Tierbetreuung erforderlich ist.

13. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages. 

9. Gerichtsstand ist Frankfurt.

10. Zuständige Aufsichtsbehörde

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss

Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Telefon: 06172 999 - 6511

Telefax: 06172 999 - 9815

veterinaeramt@hochtaunuskreis.de

Unterseite Hochtaunuskreis: Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Kleintiere

Bei Vertragsabschluss durch Buchung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Angaben. Ebenso verpflichtet sich die Betreuungsperson die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten. Rufschädigende Äußerungen können zur Anzeige gebracht werden.

1. Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.
2. Kaninchen müssen über einen vollständigen Imfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss eingereicht werden.
Auch wenn kein direkter Kontakt zu anderen Kleintieren besteht, ist im Sinne des Seuchenschutzes und der Berufsethik ist dieser Punkt unabdingbar, es sei denn es sprechen veterinärmedizinische Gründe gegen eine Impfung. 

Im Verdachtsfall kann eine Betreuung ungeimpfter Kaninchen abgelehnt werden.
3. Bei Pensionsantritt wird jedes Tier auf Ektoparasiten (Flöhe, Milben etc.) untersucht. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht betreut werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend durch einen Tierarzt behandelt und folgend durch die Betreuungsperson weiterbehandelt. Entstandene Mehrkosten werden dem Auftraggeber nach Ermessen der Betreuungsperson und Aufwand wie Risiko in Rechnung gestellt.
4. Chronische Krankheiten sind vor Betreuungsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge vorrätig oder werden auf Kosten des Halters nachgekauft. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer vorher nichtgenannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
5. Die Betreuung aller Tiere erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.
6. Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und weder der Tierhalter noch die von ihm angegebene alternative Kontaktperson erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen. Diese Entscheidung wird immer zu Gunsten des Tieres ausfallen und sich nicht an den anfallenden Kosten orientieren. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit bereit, die Kosten für alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu bezahlen. 

7. Die Betreuungsperson darf die zu betreuenden Tiere nicht an Dritte weitergeben und muss nach bestem Wissen und Gewissen auf die Tiere Fürsorge zu tragen. Falls trotzdem ein Tier entschwindet, muss der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt werden. Außerdem darf die Betreuungsperson ein Tier nur mit Absprache eines Tierarztes und nur bei zwingenden medizinischen Gründen töten lassen.

8.  Der Auftraggeber stellt das aktuelle Futter zur Verfügung. Das Futter sollte ausreichend vorhanden sein, ein Mehraufwand (z. B. bei verlängerter Abwesenheit des Auftraggebers) ist dem Tiersitter nachträglich zu erstatten. Sollte es sich um eine spezielle Fütterung handeln (Schonkost, Barf, etc.) ist dem Tiersitter ein Futterplan vorzulegen. Die Kleintiere werden komplett versorgt, d. h. Reinigung der Gehege sowie Fütterung, Zuwendung, Spieleinheiten und Medikamenteneingabe.

Der Auftraggeber stellt auch hier ausreichend Einstreu, Mülltüten, Zewa, Lappen, Reinigungsmittel etc. ausreichend zur Verfügung, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

4. Eine Kündigung der Dienstleistung ist nicht notwendig, da die Betreuungszeit befristet ist. Je nach gewähltem Tarif, liegt die Zeit der Kleintierbetreuung bei ca. 30 Minuten pro Gruppe. In dieser Zeit werden bei längeren Betreuungszeiten auch der Briefkasten geleert und die Blumen in normalen Rahmen versorgt.

Sollte die Betreuungsperson während der Betreuung erkranken, wird er für einen adäquaten Ersatzbetreuer sorgen. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Betreuungszeit. Bei den Terminbuchungen handelt es sich um ungefähre Angaben zur Tagesplanung

5. Die Betreuungsperson verpflichtet sich, die Betreuung ordnungsgemäß durchzuführen, die anvertrauten Kleintiere ordentlich zu versorgen und die Privatsphäre des Auftraggebers zu wahren. Ebenso wird der Schlüssel nicht an Dritte weitergegeben. Der Tiersitter verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude und Pflanzen zu achten.

Der Katzensitter ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut den Auftraggeber zu verständigen und in seinem Namen und auf seine Rechnung einen Tierarzt, Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst einzuschalten.

6. Die Betreuungsperson ist dazu verpflichtet bei Verlust der erhaltenen Schlüssel für die entstandenen Kosten aufzukommen. Es besteht eine Versicherung bei Schlüsselverlust. 

7. Der Kunde muss die Betreuungsperson über eventuell stattfindende Videoüberwachungen oder Videoaufzeichnungen informieren. Sollte während der Betreuung bemerkt werden, dass heimlich Videoaufnahmen gemacht werden, wird die Zusammenarbeit sofort beendet und die gebuchte Leistung in vollem Umfang zur Zahlung fällig.  

8. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Betreuungsperson vorbehalten, bei Nichterscheinen des Auftraggebers einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

Bei Nichterscheinen des Auftraggebers spätestens nach 14 Tagen, ist es der Betreuungsperson vorbehalten, das Tierheim zu informieren. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

9. Unter „Buchungspreise" nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) werden am Ende des Monats oder nach Abschluss der Betreuung in Rechnung gestellt.

10. Informationen zu den Stornogebühren finden sich bei den jeweiligen Buchungsrichtlinien. 

11. Die Verwendbarkeit von Bild- und Videoaufnahmen richtet sich nach Angabe im Buchungsformular. Das Bild- und Videomaterial wird ausschließlich zu Informations- und Werbezwecken verarbeitet, was den Internetauftritt auf der Website tierbetreuung-badhomburg.de und den zugehörigen sozialen Medien miteinschließt. Die Beiträge werden öffentlich einsehbar und teilbar sein. Für eine ungewollte Weitergabe durch Dritte kann dadurch keine Haftung übernommen werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen. 

Bildfreigaben für Zeitschriften und Magazine sind im Buchungsformular extra freizugeben und erlauben die Weitergabe an Verlage und Onlinedienste. Verwendung finden die Bilder beispielsweise in Facharbeiten, in Kolumnen oder Covern. 

12. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung und Tierbetreuung erforderlich ist.

13. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages. 

9. Gerichtsstand ist Frankfurt.

10. Zuständige Aufsichtsbehörde

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss

Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Telefon: 06172 999 - 6511

Telefax: 06172 999 - 9815

veterinaeramt@hochtaunuskreis.de

Unterseite Hochtaunuskreis: Veterinärwesen und Verbraucherschutz

IV. Krankheiten, Verlust, Tod

Die Betreuungsperson darf die zu betreuenden Tiere nicht an Dritte weitergeben und muss nach bestem Wissen und Gewissen auf die Tiere Fürsorge zu tragen. Falls trotzdem ein Tier entschwindet, muss der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt werden. Außerdem darf die Betreuungsperson ein Tier nur mit Absprache eines Tierarztes und nur bei zwingenden medizinischen Gründen töten lassen.

Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.

Chronische und akute nicht ansteckende Krankheiten sind vor der Betreuung anzugeben, sonst kann die Betreuung/Annahme verweigert werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Betreuungspauschale. 

V. Fütterung

Der Auftraggeber stellt das aktuelle Futter zur Verfügung. Das Futter sollte ausreichend vorhanden sein, ein Mehraufwand (z. B. bei verlängerter Abwesenheit des Auftraggebers) ist dem Tiersitter nachträglich zu erstatten. Sollte es sich um eine spezielle Fütterung handeln (Schonkost, Barf, etc.) ist dem Tiersitter ein Futterplan vorzulegen. 

VI. Buchung, Zahlung und Stornogebühren

Die Buchung erfolgt via tierbetreuung-badhomburg.de, die Urlaubsbetreuung kann bei Luisa&Friends angefragt werden. Es gelten die aktuellen Preise, Zahlungsziele und Stornierungsgebühren des jeweiligen Services. 

Informationen zu den Stornogebühren finden sich bei den jeweiligen Buchungsrichtlinien. 

 

VII. Datenschutz

Die Verwendbarkeit von Bild- und Videoaufnahmen richtet sich nach Angabe im Buchungsformular. Das Bild- und Videomaterial wird ausschließlich zu Informations- und Werbezwecken verarbeitet, was den Internetauftritt auf der Website tierbetreuung-badhomburg.de und den zugehörigen sozialen Medien miteinschließt. Die Beiträge werden öffentlich einsehbar und teilbar sein. Für eine ungewollte Weitergabe durch Dritte kann dadurch keine Haftung übernommen werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen. 

 

Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung und Tierbetreuung erforderlich ist.

VIII. Sonstiges

8.1. Schlüsselverlust

Die Betreuungsperson ist dazu verpflichtet bei Verlust der erhaltenen Schlüssel für die entstandenen Kosten aufzukommen. Es besteht eine Versicherung bei Schlüsselverlust. 

8.2. Videoüberwachung

Der Kunde muss die Betreuungsperson vorab über eventuell stattfindende Videoüberwachungen oder Videoaufzeichnungen informieren. Sollte während der Betreuung bemerkt werden, dass heimlich Videoaufnahmen gemacht werden, wird die Zusammenarbeit sofort beendet und die gebuchte Leistung in vollem Umfang zur Zahlung fällig.

 

Abschlussklausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages. 

Der Vertrag wird mit Buchung gültig und tritt rechtsbindend in Kraft. Er ist auf unbestimmte Zeit gültig. Für Löschung aus unserer Kartei kontaktiere bitte: info@tierbetreuung-badhomburg.de.

Beratervertrag - Tierheilpraktik

für die Onlineberatung von "Die Beratungspraxis - Tierheilpraktik Jana Barth"

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag regelt die Beratungsleistungen zwischen der Beraterin, Jana Barth, und dem Klienten im Rahmen der Onlineberatung.
(2) Die Beratung umfasst ausschließlich Empfehlungen zur Verbesserung des Verhaltens, der Haltung oder anderer Aspekte, die den Menschen betreffen, und nicht therapeutische oder diagnostische Maßnahmen am Tier.
(3) Die Beraterin behält sich vor, in Einzelfällen einen Tierarztbesuch, Klinikaufenthalt oder weitere diagnostische Maßnahmen zu empfehlen.
(4) Die Beraterin ist berechtigt, Beratungsanfragen abzulehnen, insbesondere wenn der Verdacht auf Missstände oder ansteckende Krankheiten besteht.

§ 2 Beratungsform und Durchführung
(1) Die Beratung erfolgt ausschließlich online, per Telefon, Videoanruf oder E-Mail.
(2) Die Beratung bezieht sich nicht auf therapeutische oder diagnostische Maßnahmen am Tier, sondern ausschließlich auf Verhaltens- und Haltungsempfehlungen, die dem Klienten helfen, das Wohlbefinden seines Tieres indirekt durch Veränderungen auf der menschlichen Seite zu verbessern.

§ 3 Informationspflicht und Weiterverpflichtung
(1) Sollte im Rahmen der Beratung der Verdacht auf Missstände, Misshandlung oder ansteckende Krankheiten bestehen, ist die Beraterin verpflichtet, dies unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden.
(2) Die Beraterin kann im Bedarfsfall weitere Informationen von den Klienten einfordern und behält sich das Recht vor, die Beratung zu unterbrechen, wenn der Verdacht auf strafbare Handlungen oder tierschutzwidriges Verhalten besteht.
(3) Der Klient bestätigt, dass er keine therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen in Anspruch nimmt und auf der Basis der Empfehlungen der Beraterin handelt.

§ 4 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt mit der Buchung der Onlineberatung durch den Klienten und der Bestätigung durch die Beraterin zustande. Eine schriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
(2) Die Buchung erfolgt über die Website www.tierbetreuung-badhomburg.de.

§ 5 Honorar
(1) Das Honorar für die Beratung ist frei von festen Gebührenordnungen und wird von der Beraterin selbst festgelegt. Es basiert auf den aktuellen Bedingungen der Tierheilpraktikerin.
(2) Der Klient erklärt sich mit dem bei der Buchung angegebenen Preis einverstanden. Eine Rechnung wird nach Abschluss der Beratung ausgestellt.

§ 6 Haftung und Ausschluss von Diagnosen
(1) Die Beraterin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Empfehlungen, die auf den übermittelten Informationen des Klienten basieren.
(2) Die Beratung ersetzt keine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung. Der Klient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verdacht auf gesundheitliche Probleme des Tieres ein Tierarzt oder eine Tierklinik aufgesucht werden muss.

§ 7 Datenschutz
(1) Die Beraterin verpflichtet sich, alle vom Klienten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Beratung zu nutzen.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 9 Widerrufsrecht
(1) Der Klient hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wenn die Beratung noch nicht begonnen hat.
(2) Bei Beginn der Beratung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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